Nutzen und Kosten

Wer benötigt einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer?

Trotz wiederholter Vorschläge, das deutsche Steuersystem zu vereinfachen, erfolgt Jahr für Jahr durch die zahlreichen Steueränderungsgesetze eine deutliche Verkomplizierung. Im Ergebnis ist selbst der Angestellte ohne weitere Einkünfte mit der Erstellung der Steuererklärungen häufig bereits auf fachkundige Hilfe angewiesen.

Wer im Rahmen der Steuererklärungen vermeintlich hohe Beratungskosten spart, zahlt dafür häufig ein Vielfaches davon an unnötigen Steuern an das Finanzamt. Wir raten daher nicht nur aus eigenem Interesse in etwas komplexeren Fällen fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, da sie sich fast immer auszahlt und der Großteil des Honorars überdies (trotz anderslautender Presseberichte) nach wie vor steuerlich geltend gemacht werden kann! (siehe unten).

Einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich dürfte der steuerversierte Bürger in der Regel auch selbst fertigen können. Wir empfehlen jedoch für diese Fälle entsprechende Steuerliteratur und / oder die Investition in ein marktgängiges EDV-Programm (unbedingt auf Aktualität achten!!!).

Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer nur die Hilfe von Steuerberatern annehmen, die auch die entsprechende Berufsbezeichnung führen dürfen! Andere Personen sind nicht für die Beratung befugt, und auch nicht dazu befähigt! Das Steuerberaterexamen ist nicht umsonst eines der schwersten Examen, die es gibt. Und Sie gehen ja schließlich auch nicht zu einem Hobby-Mediziner um sich operieren zu lassen?!
Einzige Ausnahme: Lohnsteuerhilfevereine dürfen in eingeschränktem Umfang Steuererklärungen fertigen, jedoch nur dann, wenn der Steuerpflichtige keine steuerpflichtigen Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt.


Kosten

Die Kosten für die Steuerberatung richten sich nach der Steuerberatergebührenordnung und sind in der Regel abhängig von der Höhe der Einkünfte, der Bilanzsumme und / oder dem Gewinn.

Innerhalb der Mindest- und Höchstsätze gibt es jedoch erhebliche Spannbreiten, innerhalb derer sich die Berater relativ frei bewegen dürfen. Wir liegen mit unseren Honoraren in der Regel im unteren Drittel der Gebührenordnung und weichen nur in den Fällen nach oben ab, in denen außergewöhnliche Gegebenheiten einen erheblichen Mehraufwand erfordern.

Im Ergebnis sind wir nicht teurer, als die vergleichbaren Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins. Für konkretere Schätzungen möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Kosten für die Wirtschaftsprüfung sind nicht gesetzlich vorgegeben und damit zwischen Unternehmen und Prüfer frei verhandelbar.



Abzug von Steuerberatungsaufwendungen

Im vergangenen Jahr kursierte das sich hartnäckig haltende Gerücht, dass Beratungskosten steuerlich nicht mehr abzugsfähig wären. Das gilt jedoch nur für die Kosten, die zuvor Sonderausgaben dargestellt haben und nicht mit Einkünften in Zusammenhang stehen.

Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen (mit Ausnahme des Mantelbogens) und für die Ermittlung der Gewinne aus den Einkunftsarten (Anstellungsverhältnis, Vermietung und Verpachtung, Selbständigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Renten und sonstige Einkünfte) nach wie vor in voller Höhe geltend machen können!

Und derzeit laufen von der Regierung bereits wieder Planungen die ursprüngliche Regelung der vollen Abziehbarkeit der Steuerberaterkosten wieder herzustellen...